Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Jörg Schubbert Immobilien vom 25.05.2015

 

 

1) Nachweis bzw. Vermittlung bei einem ähnlichen Geschäft

Die Provision ist ebenso verdient, wenn ein Vertrag zwischen der verkaufenden und kaufenden bzw. vermietenden und mietenden Partei bzgl. eines identischen Objekts zu abweichenden Konditionen, etwa zu einem von der ursprünglichen Vorstellung abweichenden Preis, zu einer abweichenden Vertragsdauer oder zu einem abweichenden Flächenanteil zustande kommt.

 

2) Nachweis bzw. Vermittlung bei Gesellschaftern und nahestehenden Personen von Vertragspartnern

Der Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluß eines Kauf-/ Mietvertrages bzw. die Vermittlungsleistung bei einem Kauf-/ Mietvertrag ist ebenfalls erbracht, wenn eine natürliche/ juristische Person das nach­ge­wiesene Objekt kauft/ mietet, die der Person, der das Objekt von uns nachgewiesen wurde, verwandt ist, persönlich nahe steht oder wirtschaftlich verbunden ist.

 

3) Nachwirkungsfrist

Unsere Nachweisleistung wirkt zwei Jahre ab Vertragskündigung bzw. Ablehnung einer interessierten Person nach, d. h. kommt ein Verkauf, eine Vermietung oder ein ähnliches Geschäft innerhalb dieser Frist zustande, gilt unser Anspruch auf Provision. Werden wir über einen späteren Abschluß nicht unverzüglich informiert, trägt die Kundschaft das Risiko einer Mehrwertsteuererhöhung aus späterer Rechnungs­legung.

 

4) Informationsbeschaffung

Wir sind berechtigt, bzgl. der Immobilienobjekte, für die wir beauftragt wurden, an Vertragsverhandlungen teilzu­nehmen. Die auftraggebende Person informiert uns unverzüglich über einen verein­barten Vertragstermin und läßt uns kostenfrei einen Vertragsentwurf und nach Vertragsschluß eine Abschrift der Endfassung des auftragsgegenständlichen Kauf- oder Mietvertrages – oder Vertrages über ein ähnliches Geschäft - zukommen.

 

5) Vertraulichkeit von Informationen

Alle dem Kauf- oder Mietinteressenten bzgl. eines Kauf- oder Mietobjekts mitgeteilten Informationen sind vertraulich und dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche oder textliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Nichtbeachtung der Vertraulichkeit muß die Person, die Informationen weitergegeben hat, mit der Geltendmachung von Schadensersatz bzgl. einer entgangenen Provision rechnen.

 

6) Angebotsinhalte und Objekteigenschaften

Die von uns bereitgestellten Informationen über das Immobilienobjekt sind nicht allumfassend und abschließend. Die kauf- bzw. mietinteressierte Person verifiziert die ihr wichtigen Objekteigenschaften bei einer Objektbesichtigung oder durch Einsichtnahme in die Akten der verkaufenden/ vermietenden Person. Soweit bei Renditeobjekten nicht explizit Ist-Mieteinnahmen angegeben sind, handelt es sich immer um Sollmieten.

 

7) Haftung

Es gilt Haftungsausschluß ausgenommen fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ebenfalls vom Haftungsausschluß ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für den Inhalt oder die Form verwendeter Miet­vertragsvordrucke. Für die Inhalte externer Internet-Seiten wird keine Haftung übernommen.

 

8) Fälligkeit und Verzug

Die Provision ist verdient und fällig mit Zustandekommen des vermittelten Vertrages. Die Verzugszinsen betragen bei einem Zahlungseingang später als 30 Tage nach Rechnungserhalt lt. § 288 (1) BGB 5% über Basiszinssatz für Verbraucher und lt. § 288 (2) BGB 8% über Basiszinssatz, wenn Verbraucher nicht beteiligt sind.

 

9) Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen

Sollte ein Teil unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.

 

 

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